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BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Berufsausübungsregelung - Bildung von Arbeitsgemeinschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 05.11.1985 - V/3 E 174/81
- VGH Hessen, 21.03.1989 - 11 UE 795/86
- BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Beauftragung von Rechtsanwälten, die in einer Sozietät zusammengeschlossen sind, im Zweifel alle in der Sozietät arbeitenden Anwälte beauftragt werden (NJW 1971, 1801); denn in diesem Bereich gibt es keine vergleichbare Vorschrift, die einen Vertragsschluß mit allen Anwälten der Sozietät verbietet. - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
Eine Berufungsausübungsregelung, wie sie hier vorliegt, ist danach zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 68, 272 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvL 13/81]). - BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
Außerdem ist hier bei der verfassungsrechtlichen Kontrolle der Zwecktauglichkeit eines Gesetzes Zurückhaltung geboten und dieses erst zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (BVerfGE 73, 301 [BVerfG 01.07.1986 - 1 BvL 26/83]). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.1985 - 9 S 991/84
Regelungen für Mitarbeiter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
Das kann nicht nur für den Einsatz der Fachkräfte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht durch den einzelnen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und damit unter Umständen für eine zügige Erledigung seiner Aufgaben nachteilig sein, sondern auch mangels fester Zuordnung zu einem bestimmten Vermessungsingenieur für eine umfassende Anleitung und Überwachung, denn die einzelne Fachkraft steht ihm nicht uneingeschränkt zur Verfügung (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluß vom 18. März 1985 - 9 S 991/84 - NVwZ 1987, 431).
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt …
Soweit die Ausübung staatlicher Aufgaben Angehörigen von Berufen außerhalb des öffentlichen Dienstes anvertraut wird, ist der Normgeber infolgedessen zum Erlass von Sonderregelungen berechtigt, die die Wirkung des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit zurückdrängen (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 ff. - Vermessungsingenieur; BVerfG, Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01 - BVerfGE 110, 304 ff. - Anwaltsnotariat; BVerfG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 BvR 121/08 - NJW-RR 2010, 263 f. - juristische Notarmitarbeiter; BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989 - 1 B 96.89 - Buchholz 431.2 Nr. 3 - öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1992 - 9 S 642/92 - zit. n. juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 14 A 1802/13
Fristen für die Aufhebung der Zulassung eines öffentlich-bestellten …
Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1.7.1986 - 1 BvL 26/83 -, BVerfGE 73, 301 = juris Rn. 36 ff. (Wahrung der Verhältnismäßigkeit), bzw. - für ein anderes Berufsfeld - BVerfG, Beschluss vom 28.1.1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272 = juris (Notwendigkeit einer Übergangsregelung für Altfälle bei Festlegung fachlicher Anforderungen), dürfen deshalb für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ohne Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 12 GG Berufsausübungsregelungen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.8.1989 - 1 B 96.89 - Buchholz 431.2 Ingenieure Nr. 3 = juris (Abschluss des Arbeitsvertrages mit einer Fachkraft auch bei Bestehen einer Arbeitsgemeinschaft nur durch den einzelnen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur), aber auch - da es um den Schutz eines überragenden Gemeinschaftsgutes geht -, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.7.1986 - 1 BvL 26/83 -, BVerfGE 73, 301 = juris Rn. 34, Berufswahlregelungen getroffen werden. - OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 155.94
Landesrecht - Bundesrecht - Widerspruch - Auslegung - Berufungsgericht
Das Beschwerdevorbringen erfordert auch keine Erörterung, daß es sich bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur um einen staatlich gebundenen Beruf handelt, dem wichtige Hoheitsfunktionen übertragen sind, und daß dem Gesetzgeber bei der Regelung solcher Berufe grundsätzlich eine größere Gestaltungsfreiheit als bei rein privaten Berufen zukommt (Beschluß vom 24. August 1989 - BVerwG 1 B 96.89 - Buchholz 431.2 Ingenieure Nr. 3).